Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von jaeggiMEDIA GmbH (nachfolgend JM genannt), es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Angebot und Preise Sämtliche von JM bgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch JM werden diese für JM verbindlich. Es ist bei allen Preisen festgehalten, ob die Mehrwertsteuer (Schweizer Mehrwertsteuersatz) bereits inklusive ist oder noch dazu gerechnet werden muss. Fehlt diese Information bei einem von JM genannten Preis, so gilt dieser automatisch exklusive Mehrwertsteuer. Die von JM genannten Preise beinhalten die üblichen Telefon-, Fax-, Kopier- und Informatikauslagen. Sie beinhalten jedoch nicht Spesen für Massenkopien, Bewirtung, Reise- und Übernachtungskosten, Kilometerentschädigungen über 100 Kilometer pro Weg, Gerätemieten, Botenfahrten und Transportkosten jeder Art. Diese Kosten werden gesondert - entweder nach den amtlichen Sätzen oder kostendeckend - in Rechnung gestellt. Zusatzarbeiten werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird JM auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Lombardsatz berechnet werden, sofern von JM nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Wenn der Kunde mit WIR-Checks oder anderen Zahlungsmitteln als Schweizer Franken bezahlen möchte, ist dies vor der Auftragserteilung anzumelden. Nach Auftragserteilung müssen Rechnungen von JM in Schweizer Franken beglichen werden. JM kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Bei länger dauernden Projekten erstellt JM Zwischenabrechnungen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
Auftragserteilung Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch JM zu vertreten ist. "Gut zum Druck" oder "Gut zur Schaltung" gelten nur, wenn Sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Diese sind für den Auftraggeber absolut verbindlich.
Nutzungsrechte Der Auftraggeber nutzt die von JM erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von JM entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
Haftung Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet JM bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. JM übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seinen eigenen Rechtsberater. JM kann keine Veröffentlichung von ganzen Presseaussendungen oder nur Teilen daraus garantieren und kann auch nicht für den Erfolg von Presseaussendungen haftbar gemacht werden. Sollte ein Presseaussendung nicht zugestellt werden, kann hieraus keinerlei Anspruch gegenüber JM abgeleitet werden.
Gewährleistung Die von JM erbrachten Leistungen basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche und unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt JM von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von JM auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht. |
JM legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von JM vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit JM schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden. Mängel an den Leistungen von JM müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig davon hat JM das Recht, seine Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.
Eigentumsrecht Die von JM hergestellten Texte und grafischen Entwürfe sowie alle für den Produktionsvorgang erforderlichen Arbeitsbehelfe verbleiben im Eigentum von JM. Nur das technische Endprodukt geht nach Abschluss der Arbeiten durch Bezahlung der Rechnung ins Eigentum des Auftraggebers über. Eine Aufbewahrungspflicht für Arbeitsunterlagen besteht für JM nicht. Die im Zusammenhang mit dem Auftrag angefertigten Muster und Entwürfe bleiben im Eigentum von JM.
Referenzen und Eigenwerbung Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber mit dem Auftrag an JM ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Wenn der Auftraggeber eine Auftragserfüllung ohne Nennung in Referenzlisten etc. wünscht, ist dies vor Auftragserteilung zu benennen und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Einlagerung Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer vereinbart wurde, so haftet dieser nicht für Schäden, die trotz der Wahrnehmung der Sorgfalt während der Einlagerung der Ware entstanden sind.
Periodische Arbeiten und Verträge über Grundbetreuung Umfasst ein Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten (Zeitschriften, Magazine und ähnliches) und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist am Ende eines Kalenderjahres gelöst werden. Gleiches gilt auch für Verträge über die Grundbetreuung oder die fortlaufende Pflege von Internet-Auftritten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse ist der Geschäftssitz von JM, also 4853 Murgenthal (Schweiz).
Abweichungen Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn Einzelteile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen abweichen, sind für JM nicht rechtsverbindlich.
Rücktritte/Stornierungen Für die Kündigung von Abonnements, z.B. Internet-Hosting, sind die jeweils vereinbarten Kündigungstermine massgebend. Im Falle aller übrigen Auftragsstornierungen stellt JM dem Auftraggeber folgende Kosten in Rechnung:
Bei Printprodukten aller Art: - Bis zur Layout- bzw. Entwurfphase 20% des Auftragswertes. - Bis zur Reinzeichung bzw. Druckreife 50% des Auftragswertes. - Bis zur Druckabnahme 60% des Auftragswertes. - Nach Druckabnahme 100% des Auftragswertes.
Bei Presseaussendungen und redaktionellen Leistungen: - Bis Texterstellung 30% - Nach Texterstellung 70% - Nach Versand (der Presseaussendung) ist keine Stornierung mehr möglich.
Bei Internet- und PowerPoint-Aufträgen: - Bis zur Konzept- bzw. Entwurfphase 20% des Auftragswertes. - Bis zum "Gut zur Schaltung" für das definitive Layout 40% des Auftragswertes. - Bis zur Implementierung allfälliger Texte und Bilder 60% des Auftragswertes. - Nach Erfassung der Inhalte 100% des Auftragswertes.
4853 Murgenthal, 1. Januar 2011 |